1 Einleitung

Im Februar 2010 trafen sich die Vertreter*innen aus neun Städten, um die Ligastatuten neu zu fassen und der German Jugger League eine neue Form zu geben. Das Ligagremium verfolgt das langfristige Ziel, eine regionale Qualifikation für eine deutschlandweite, sportlich vergleichbare Juggerliga zu schaffen. Die hier dargestellten Ligastatuten sind das Ergebnis der ersten Sitzung des Ligagremiums sowie den dann in den folgenden Sitzungen beschlossenen Anpassungen. Anpassungen durch die jeweils letzte Sitzung des Ligagremiums sind rot hervorgehoben. Das Ligagremium behält sich vor, Personen oder Teams, die extremistischen Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, ethnizistische oder sonst wie menschenverachtende Äußerungen oder Handlungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu Veranstaltungen im Rahmen der Liga zu verwehren oder von diesen auszuschließen. Letzte Änderung: Herbstsitzung 2023.

2 Die Regionenstruktur

2.1 DIE ROLLE DER REGIONEN

Die Deutsche Juggerliga besteht aus mehreren Regionen. Jede dieser Regionen organisiert eigenständig eine Qualifikation, an der gemäß den Üblichkeiten alle Juggerteams der Region teilnehmen können. (Anm.: Insbesondere darf es für die Zulassung eines Teams keinen Unterschied machen, ob es als Vereinsteam, als (Hoch-) Schulsport, als freie Juggergruppe oder anders organisiert ist.) Teams werden nach der ersten Turnieranmeldung im JTR durch das Ligagremium einer Region zugeordnet. Eine Änderung der Regionszugehörigkeit muss beim Ligagremium beantragt werden. Nach Bewilligung des Antrages kann die Änderung erst zum Eingang des Antrages gültig werden. Das Ergebnis einer jeden Qualifikation muss jeweils eine Rangfolge der Teams der Region sein, die an der Qualifikation teilgenommen haben. Das schließt nicht aus, dass auch Teams aus anderen Regionen an der Qualifikation teilnehmen können. Teams aus anderen Regionen sollten die Rangfolge jedoch nicht verzerren und werden bei der Ermittlung der Rangfolge zum Zweck der Qualifikation nicht berücksichtigt.

2.2 QUALIFIKATION ZUR DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT

Zwischen dem 15. August und dem 30. September findet die Deutsche Meisterschaft statt, zu der aus jeder Region eine bestimmte Anzahl von Teams qualifiziert ist. Es sind jeweils die gemäß der Qualifikationsrangfolge besten Teams qualifiziert. Die in der Qualifikationsrangfolge nachfolgenden Teams sind in dieser Reihenfolge nachrückende Teams. Die regionsspezifische Anzahl der qualifizierten Teams berechnet sich proportional aus der Anzahl der Juggerteams, die laut JTR in der vorangehenden Saison an mindestens einem Turnier teilgenommen haben und darüber hinaus eindeutig im JTR der betreffenden Region zugeordnet sind. (Anm.: Das schließt Teams aus der Zählung aus, die etwa mit dem Ort “Mixteam” oder mit zwei Orten aus verschiedenen Regionen gemeldet sind.) Die Anzahl der Teams, die aus allen Regionen zusammengezählt zugelassen sind, wird durch die Gastgeber*innen der Deutschen Meisterschaft bei der Bewerbung festgelegt, darf aber nicht unter 16 oder über 24 liegen.

2.3 TITEL

Das Siegerteam der Deutschen Meisterschaft erlangt den Titel “Deutscher Meister im Jugger”. Spieler*innen dieses Teams können sich als Person deutsche*r Meister*in, deutsche Meisterin oder deutscher Meister nennen. Als Pokal dient die bekannte Ligaschale.

2.4 FESTLEGUNG DER REGIONEN

Es gibt fünf Regionen: Mitteldeutschland, Nord-Ost, Nord-West, Süd, West. Die Regionen halten sich an die Grenzen der Bundesländer und Regierungsbezirke.

● Zur Region Mitteldeutschland gehören Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
● Zur Region Nord-West gehören Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
● Zur Region Nord-Ost gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
● Zur Region Süd gehören Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen).
● Zur Region West gehören Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Gießen (Hessen) und Regierungsbezirk Kassel (Hessen).

2.5 KOMMUNIKATION

Für jede Region gibt es zwei Obleute, die zwischen den einzelnen Jugger-Organisationen in einer Region vermitteln, wenn es um die Austragung der Qualifikation geht. Die Obleute sind für das Ligagremium und die Gastgeber*innen der Deutschen Meisterschaft die Ansprechpartner*innen für die Qualifikation. Ihre Aufgabe ist es, die Jugger-Organisationen einer Region zu einem gemeinsamen Qualifikationsmodus zu bewegen. Dabei stehen die Präferenzen der Jugger-Organisationen im Rahmen der Statuten im Vordergrund, während die Präferenzen der Obleute keine Rolle spielen. Die Obleute müssen über den Modus und Status der Qualifikationsrunden der Region Auskunft geben können. Insbesondere müssen sie über die Rangliste, die das Ergebnis der Qualifikationsrunden darstellt, Auskunft geben können. Die Teams und Wettkampfveranstalter*innen der Region sollten in dieser Sache mit den Obleuten zusammenarbeiten. Alle Jugger*innen können dem Ligagremium Obleute für die eigene Region vorschlagen. Das Ligagremium bestätigt einmal jährlich, üblicherweise auf der Herbstsitzung, zwei Obleute für jede Region. Ansprechpartner*innen für Schwierigkeiten in der Arbeit zwischen den Obleuten und den Regionen ist das Ligagremium.

3 Wettkampfanforderungen

3.1 ANFORDERUNGEN AN DIE QUALIFIKATIONEN

Die Qualifikationen können in der Form von Ligen oder als Einzelturniere oder als Turnierserie stattfinden. Die einzelnen Spiele, die im Rahmen der Qualifikation stattfinden, orientieren sich möglichst eng an dem gültigen deutschen Regelwerk. Die Wettkampfveranstaltungen im Rahmen der Qualifikation sollten sich an den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.5 der Ligastatuten orientieren. Der Zeitraum für die Qualifikationsveranstaltungen beginnt im Oktober des Vorjahres und endet am 15.07.

3.2 ANFORDERUNGEN AN DIE DEUTSCHE MEISTERSCHAFT

Die Organisation des Turniers gehorcht den Ligastatuten. Es wird nach dem gültigen deutschen Regelwerk gespielt. Als Spielmodi sind nach Maßgabe der Veranstalter*innen Steine oder Sätze möglich. Wird nach Steinen gespielt, so darf die Länge der Spiele auf nicht weniger als 2x100 Steine festgelegt werden. Wird nach Sätzen gespielt, so müssen für ein Team mindestens 10 Punkte erspielt werden können. Ein Unentschieden ist möglich, sofern es sich nicht um ein Platzierungsspiel handelt. Werden diese 10 Punkte auf mehrere Sätze verteilt, so müssen in jedem Satz mindestens 5 Punkte für den Sieg zu erspielen sein. Als Turniermodus ist ein System festzulegen, bei dem keine Startpositionen gegenüber irgendwelchen anderen Startpositionen im Vor- oder Nachteil sind. (Ausnahme: Zum Zeitpunkt der Auslosung ist die Anzahl der teilnehmenden Teams nicht durch die Anzahl der Gruppen teilbar. In diesem Fall sind so Startpositionen zu streichen, dass die Anzahl der Startpositionen pro Gruppe um nicht mehr als 1 voneinander abweicht.) Beim Verwenden von Gruppenphasen ist das Festlegen von Gruppenköpfen möglich, um diese Gruppenphasen ausgeglichener zu gestalten. Die Deutsche Meisterschaft muss ein Finalspiel haben. Ein reines Alle-Gegen-Alle ohne Finalspiel ist ausgeschlossen. Das Finalspiel darf nicht unter 2x150 Steine bzw. weniger als 5 Punkte für den Satz und 3 Sätze für den Spielsieg festgelegt werden.

3.3 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE DEUTSCHE MEISTERSCHAFT

Die Deutsche Meisterschaft darf nur Samstag und Sonntag, sowie bei Hinzuziehung eines benachbarten bundesweiten Feiertags auch dreitägig, stattfinden. Es muss für eine angemessene Möglichkeit zur Verpflegung gesorgt sein. Es muss sowohl vor, als auch während des Spielbetriebes ein*e Ansprechpartner*in verfügbar sein. Es müssen für ein Ligaturnier eine angemessene Rasenfläche und angemessene sanitäre Anlagen vorhanden sein. Auf der Deutschen Meisterschaft muss mindestens ein*e Sanitäter*in anwesend sein. Das aktuelle Deutsche Jugger Regelwerk und die Ligastatuten müssen auf dem Turnier einsehbar sein. Es muss ein Angebot zur Unterkunft vorhanden sein. Die abschließende Rangliste der Deutschen Meisterschaft muss innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Turniers in der Turnierverwaltung eingetragen worden sein. Die Einzelergebnisse müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist veröffentlicht werden. Es muss eine Liste erstellt werden, in der die Vor- und Nachnamen und Teamzugehörigkeit aller Spieler*innen des Turniers aufgeführt sind. Alle Spieler*innen dürfen auf dem Turnier nur für das Team spielen, für das sie gemeldet sind. Alkohol und leistungssteigernde sowie bewusstseinsverändernde Substanzen sind während des kompletten Spielbetriebs verboten, solange es sich nicht um ärztlich verschriebene Medikamente handelt. Der Spielbetrieb bezeichnet den Zeitraum von Eröffnung bis nach dem letzten Spiel des eigenen Teams des jeweiligen Tages. Der Deutsche Meister im Jugger muss die Ligaschale zur Deutschen Meisterschaft der Saison mitbringen.

3.4 BEWERBUNG ZUR AUSRICHTUNG DER DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT

Jede*r kann sich um die Gastgeber*innenschaft der Deutschen Meisterschaft bewerben. Die Bewerbungen erfolgen formlos in einem gemeinsamen Thread im jugger.org-Forum im Liga-Unterforum. Die Bewerbungen müssen bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgen. In der Bewerbung müssen die Anzahl der Startplätze, Altersgrenzen, falls sie auf dem Turnier gelten, und das Austragungsdatum festgelegt werden. Die Gastgeber*innen legen fest welche Aufgaben des Turniers selbst übernommen werden können. Die übrigen Aufgaben werden vom Ligagremium in Absprache mit den Gastgeber*innen verteilt oder ggf. selbst übernommen. Für die Übernahme organisatorischer Aufgaben vor, während oder nach der Deutschen Meisterschaft können sich sowohl ganze Teams als auch einzelne Personen bereiterklären. Zu den Aufgaben der Organisation der Deutschen Meisterschaft gehört zwingend die Einrichtung eines Awareness-Teams. Die Abstimmung über die Gastgeber*innenschaft der Deutschen Meisterschaft, findet vom 17. Januar bis 31. Januar statt. Die Bewerber*innen mit den meisten Stimmen erhält den Zuschlag. Bei einem Gleichstand der Stimmen findet eine Stichwahl statt. Sollte die Stichwahl auch kein eindeutiges Ergebnis liefern, entscheidet das Los. Liegt nur eine Bewerbung zur Ausrichtung vor, kann sich das Ligagremium vorbehalten die Wahl entfallen zu lassen und direkt den Zuschlag zu erteilen.

3.5 ANFORDERUNGEN AN TEAMS UND DIE SPIELER*INNEN

So lange sich keine Nachwuchsliga im Jugger etabliert hat, ist Nachwuchs-Spieler*innen, die genug Erfahrung haben, möglichst die Teilnahme an den Qualifikationen und der Deutschen Meisterschaft zu ermöglichen. Das letzte Wort hat jeweils die Wettkampf- bzw. Turnierleitung. Alle Spieler*innen dürfen während der gesamten Deutschen Meisterschaft nur für ein Team spielen. Ausnahmsweise, wenn ein Team auf Grund von Verletzungen oder anderen Gründen der höheren Gewalt nicht mehr spielfähig ist, kann unter Zustimmung des gegnerischen Teams ein*e Ersatzspieler*in aus einem anderen Team aushelfen. Alle Spieler*innen sollen fähig und willens sein, Schiedstätigkeiten (Haupt-, Neben- und Malschiedsrichter*innen, sowie Steinezähler*innen) zu übernehmen. Für alle am Spiel teilnehmenden Personen gilt eine Trikot- und Schuhpflicht. Eine Trikotpflicht bedeutet die einheitliche Bekleidung eines Teams, sodass die Spieler*innen auf dem Feld ihren Teams zugeordnet werden können.

4 Algorithmus zur Startplatzverteilung

4.1 STARTPLATZ FÜR DIE GASTGEBER*INNEN

Den Gastgeber*innen der Deutschen Meisterschaft wird ein Startplatz bei dieser zugesprochen. Sollten die Gastgeber*innen ein Verein mit mehreren aktiven Teams sein, so wird nur einem Team ein Startplatz zugesichert. Dieses Team ist in der Bewerbung zur Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft zu benennen und wird bei der Qualifikation in der eigenen Region nicht berücksichtigt.

4.2 GEWICHTETE STARTPLATZVERGABE

Die Teams einer Region haben die Möglichkeit, für ihre Region zusätzlich zu der untenstehenden Startplatzverteilung weitere Startplätze zu erspielen. Dabei werden der Region, die auf der letzten Deutschen Meisterschaft am erfolgreichsten war, zwei zusätzliche Plätze eingeräumt, und der zweiterfolgreichsten ein zusätzlicher Platz. Maß für den Erfolg ist dabei die Durchschnittsplatzierung aller Teams dieser Region, die an der Deutschen Meisterschaft des Vorjahres teilgenommen haben.

4.3 ALGORITHMUS ZUR STARTPLATZVERTEILUNG

AT(x) ist die Anzahl der in der vorangehenden Saison aktiven Teams in der Region x, wobei durch 1 <= x <= n jede Region mit einer Zahl von 1 bis n bezeichnet ist. Das gastgebende Team gilt für diese Berechnung nicht als aktives Team. Die Anzahl der zu vergebenden Startplätze pro Region x wird mit der Anzahl der Startplätze m abzüglich des Startplatzes für die Gastgeber*innen und abzüglich der drei über die gewichtete Startplatzvergabe ermittelten Startplätze ermittelt.

n ist die Anzahl der Regionen.

m ist die Anzahl der Startplätze der Deutschen Meisterschaft.

Regionalproporz der Region ist der Regionalproporz der Region x.

Jede Region mit RP(x) ≠ 0 hat zunächst abgerundet (RP(x)) Startplätze für die Deutsche Meisterschaft. Die verbleibenden Startplätze werden sodann an alle Regionen vergeben, für die 0 < RP(x) < 1, und dann an die restlichen Regionen mit RP(x) ≠ 0 bis alle m Startplätze vergeben sind. Die Regionen x, bei denen der Nachkommawert von RP(x) größer ist als bei den anderen haben jeweils Vorrang.

4.4 NACHRÜCKERREGELUNG

Jeder Region werden entsprechend ihres Regionalproporz' so viele Nachrückplätze zugeordnet, wie sie Startplätze hat, jedoch mindestens vier. Nehmen qualifizierte Teams ihre Startplätze nicht wahr, kontaktieren die Ligakoordinator*innen in Zusammenarbeit mit den Gastgeber*innen der Deutschen Meisterschaft die Nachrückteams aus der Region, die ihre Startplätze nicht voll besetzen konnte, ihrer Reihenfolge nach, bis die Startplätze voll besetzt sind. Können auch die Nachrückteams die verbleibenden Startplätze dieser Region nicht voll besetzen, werden sie dem Regionalproporz entsprechend auf die Nachrücklisten der anderen Regionen aufgeteilt. Finden sich auf diese Weise nicht ausreichend Nachrückteams, verfallen die verbleibenden Startplätze.

5 Zusammensetzung des Ligagremiums

Das Ligagremium besteht aus neun deutschen Städten oder Vereinen und wird durch die aktiven Teams aus Deutschland für jeweils ein Jahr gewählt. Das Jahr beginnt mit der Bekanntgabe der Wahlergebnisse und endet mit Bekanntgabe der Wahlergebnisse im folgenden Jahr.

5.1 WER DARF SICH UM EINEN PLATZ IM LIGAGREMIUM BEWERBEN

Eine Bewerbung muss mindestens eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen. Es darf sich jede Stadt und jeder Verein bewerben, die/der im letzten Jahr selber ein Turnier mit mindestens fünf teilnehmenden Teams ausgerichtet hat. Des Weiteren darf sich jede Stadt und jeder Verein bewerben, die/der mindestens ein Team besitzt, das im letzten Jahr drei oder mehr Turniere mit fünf oder mehr teilnehmenden Teams besucht hat. Würden mehr als 2 Bewerber*innen aus einer Stadt (egal ob die Stadt selbst oder Vereine) in das Ligagremium gewählt werden, so erhalten nur die beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen einen Platz im Ligagremium. In diesem Fall rutschen andere Bewerber*innen nach. Bei Stimmengleichheit kommt es zu Stichwahlen. Sollte die Stichwahl auch kein eindeutiges Ergebnis liefern, entscheidet das Los. Die Bewerbungsfrist beginnt am 01. Januar und endet am 15. Januar eines Jahres.

5.2 WER DARF DAS NEUE LIGAGREMIUM WÄHLEN

Stimmberechtigt für die Ligagremiumswahlen ist jedes Team, das im letzten Jahr drei oder mehr Turniere mit fünf oder mehr teilnehmenden Teams besucht hat. Jedes stimmberechtigte Juggerteam hat bis zu drei Stimmen, die unterschiedlichen Bewerber*innen gegeben werden müssen. Die Wahl erfolgt geheim. Die Abstimmungsfrist beginnt am 17. Januar und endet am 31. Januar eines Jahres.

5.3 AUSWERTUNG DER WAHL DES LIGAGREMIUMS

Die neun Städte mit den meisten Stimmen bei der Wahl werden in das Ligagremium gewählt. Bei einem Gleichstand der Stimmen findet eine Stichwahl statt. Sollte die Stichwahl auch kein eindeutiges Ergebnis liefern, entscheidet das Los. Städte, die im ersten Wahlgang 0 Stimmen erhalten haben, werden nicht in das Ligagremium gewählt. Die gewählten Städte entsenden bis zu zwei Städtevertreter*innen, die bereits in der Bewerbung festzulegen sind. Aus triftigen Gründen können die Städte ihre Städtevertreter*innen durch andere Personen ersetzen. Jede gewählte Stadt hat im Ligagremium eine Stimme, alle Vertreter*innen sind demnach gleichberechtigt. Es ist als Stadt nicht möglich, ein Mandat niederzulegen.

5.4 GEWÄHLTE LIGAKOORDINATOR*INNEN

Die zwei Ligakoordinator*innen sind jedes Jahr auf der ersten Sitzung des Ligagremiums zu entlasten und neu zu wählen. Die Ligakoordinator*innen sind für die Wahl der Gastgeber*innenschaft der Deutschen Meisterschaft verantwortlich. Dazu zählen die technische Durchführung und Auswertung der Wahl sowie die Kommunikation mit den wahlberechtigten Teams. Die Ligakoordinator*innen pflegen eine Liste der aktiven deutschen Juggerteams und der Kontaktinformationen ihrer Ansprechpartner*innen unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze. Zusätzlich ermitteln sie die Startplatzvergabe für die Deutsche Meisterschaft. In Vorbereitung auf die Deutsche Meisterschaft unterstützen die Ligakoordinator*innen die Organisator*innen beim Versenden der Einladungen an die qualifizierten Teams und bei der Kommunikation mit diesen.

5.5 GEWÄHLTE LIGAGREMIUMSPRECHER*INNEN

Die zwei Ligagremiumssprecher*innen sind jedes Jahr auf der ersten Sitzung des Ligagremiums zu entlasten und neu zu wählen. Die Ligagremiumssprecher*innen vertreten das Gremium nach außen. Außerdem koordinieren sie das Ligagremium. Sie berufen die Sitzungen ein und organisieren die nächste Wahl des Gremiums. Dazu zählen die technische Durchführung und die Auswertung der Wahl. Die Ligagremiumssprecher*innen pflegen eine Liste der aktuellen Städtevertreter*innen und moderieren das Liga-Gremiums-Forum.

5.6 GÄSTE BEI SITZUNGEN DES LIGAGREMIUMS

Die Sitzungen sind öffentlich. Gäste haben sich bis eine Woche vor der entsprechenden Sitzung bei den Gastgeber*innen anzumelden. Die Gäste haben volles Rede-, aber kein Stimmrecht.

6 Umgang mit unklaren Situationen

Entstehen zwischen den regulären Sitzungen unklare Situationen, die einer dringenden Klärung bedürfen, tritt das Ligagremium zeitnah zusammen.

6.1 ANRUFUNG WÄHREND DES QUALIFIKATIONSZEITRAUMS

Bei einer Anrufung während des Qualifikationszeitraums tritt das Ligagremium zeitnah, aber mindestens innerhalb von 5 Wochen zusammen. Ist die Klärung kurzfristiger notwendig oder angebracht, reduziert sich diese Zeitspanne entsprechend. Streitfragen während Qualifikationsspielen sollten in erster Linie zwischen den regionalen Teams geklärt werden. Wenn ein Team der Region eine Entscheidung mit Bezug zu den Ligastatuten anzweifelt, kann das Ligagremium als zweite Instanz angerufen werden.

6.2 ANRUFUNG AUF DER DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT

Bei einer Anrufung auf der Deutschen Meisterschaft sind die Turnierveranstalter*innen zunächst die erste Instanz. Wenn eine Entscheidung der Turnierveranstalter*innen angezweifelt wird, kann das Ligagremium als zweite Instanz von einem zweifelnden Team angerufen werden. Eine Ausnahme dieser Regelung tritt bei Fragen zum Regelwerk und den Statuten in Kraft. In solchen Fällen ist direkt das Ligagremium anzurufen, um eine statutengemäße Anwendung sicherzustellen.

6.3 VORGEHEN

Strebt das Ligagremium zwischen den Sitzungen eine Entscheidung an, so ist allen Städten des Gremiums ausreichend Gelegenheit zu geben, sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Für eine erfolgreiche Entscheidung ist es notwendig, dass sich ¾ der Städte im Ligagremium an der Abstimmung beteiligt haben – eine ausdrückliche Enthaltung ist dabei auch möglich. Sollte eine Stadt direkt von der zu treffenden Entscheidung betroffen sein, so wird ihre Stimme automatisch als Enthaltung gewertet. Ob eine Stadt von der Entscheidung betroffen ist, wird von den abstimmenden Städten beschlossen.

6.4 PATTSITUATIONEN

Bei der Entscheidung über unklare Situationen zwischen den regulären Sitzungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Kann eine Entscheidung auf Grund eines Gleichstandes nicht erzielt werden, so wird die Abstimmung bis zu zweimal wiederholt. Kann immer noch keine Entscheidung erzielt werden, so geht das Entscheidungsrecht auf die Ligakoordinator*innen über. Diese müssen einstimmig entscheiden. Wird eine Ausnahme zu Statutenregelungen beantragt, so braucht dieser Antrag eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um angenommen zu werden. Enthaltungen werden nicht gezählt. Kann der Antrag keine Mehrheit erzielen, so gilt der Antrag als abgelehnt.

7 Fristen

7.1 ZEITRAUM DER SAISON

01. Oktober des Vorjahres bis 30. September

7.2 ZEITRAUM DER QUALIFIKATIONSPHASE

01. Oktober (des Vorjahres) bis zum 15. Juli

7.3 BEWERBUNGSPHASE FÜR DIE DEUTSCHE MEISTERSCHAFT

Bis 31. Dezember (des Vorjahres)

7.4 BEWERBUNGSPHASE FÜR DAS LIGAGREMIUM

01. Januar bis 15. Januar

7.5 WAHL DES LIGAGREMIUMS

17. Januar bis 31. Januar

7.6 WAHL DER DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT

17. Januar bis 31. Januar

7.7 ZEITRAUM FÜR DIE DEUTSCHE MEISTERSCHAFT

15. August bis Ende der Saison