Einleitung

Im Februar 2010 trafen sich die VertreterInnen aus neun Städten, um die Ligastatuten neu zu fassen und der German Jugger League eine neue Form zu geben. Das Liga Gremium verfolgt das langfristige Ziel, eine regionale Qualifikation für eine deutschlandweite, sportlich vergleichbare Jugger Liga zu schaffen. Die hier dargestellten Ligastatuten sind das Ergebnis der ersten Sitzung des Liga Gremiums sowie den dann in den folgenden Sitzungen beschlossenen Anpassungen. Die Ligastatuten sind für die Teilnahme an und Durchführung von Liga Turnieren in Deutschland bindend. Anpassungen durch die jeweils letzte Sitzung des Liga Gremiums sind rot hervorgehoben.

Ligamannschaften | Ligaturniere | Ligawertung | Zusammensetzung | Schiedsgericht | Fristen

Ligamannschaften

Die Teilnahme am allgemeinen Ligabetrieb ist für Jugger Mannschaften an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Mannschaftsanmeldung und Spielerpool

Zu Beginn der Saison registrieren sich die Mannschaften, die an der Jugger Liga teilnehmen möchten, online über die Turnierverwaltung. Die Anmeldung muss bis spätestens 30. April des laufenden Jahres vorgenommen worden sein. Jede Mannschaft meldet mindestens 5 Spieler als ihren Spielerpool. Ein Spieler muss mit vollständigem Vor- und Nachnamen gemeldet werden. Ein Spieler darf immer nur in einem Spielerpool vertreten sein.

Ein Wechsel von einem Spielerpool in einen anderen ist innerhalb einer Woche zur Mitte der Saison möglich. Diese Woche wird vom Liga Koordinator zwischen zwei Turnieren in der Mitte der Saison festgelegt. Die Bekanntgabe der Woche erfolgt zum 1. Mai des laufenden Jahres. Neue Spieler, die zu keinem Spielerpool gehören, können jederzeit in einen bestehenden Spielerpool aufgenommen werden.

Beschränkungen für Ligamannschaften

Die an dem Turnier teilnehmenden Spieler einer Mannschaft müssen dem Turnierausrichter vor Beginn des Turniers benannt werden. Tritt eine Ligamannschaft auf einem Ligaturnier an, so dürfen keine Spieler für sie spielen, die nicht aus ihrem Spielerpool stammen. Ausnahme: Verletzen sich ein oder mehrere Spieler während des Turniers, und sinkt die Spieleranzahl dadurch unter 5, so darf ein Spieler als Ersatz herangezogen werden. Dieser Ersatzspieler darf keinem anderen Spielerpool einer Ligamannschaft angehören, die an dem Turnier als diese teilnimmt. Es darf nicht mehr als ein Ersatzspieler herangezogen werden. Spieler aus einer Mannschaft, die auf dem Turnier für die Liga gemeldet ist, dürfen nur in Mixteams antreten, wenn es organisatorisch absolut notwendig ist.

Nichtligamannschaften auf Ligaturnieren

Nimmt eine Nichtligamannschaft an einem Ligaturnier teil, gelten für diese Mannschaft die gleichen Voraussetzungen wie für eine Ligamannschaft. Die genannten Regeln sind demnach also auch für die Nichtligamannschaft auf einem Ligaturnier bindend.

Ligaturniere

Die Ausrichtung eines Ligaturniers ist ebenso wie die Wertung und die Teilnahme am Ligabetrieb an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Saison

Die Saison, während der Ligaturniere stattfinden, läuft vom 1. Mai bis zum 31. Oktober eines laufenden Jahres.

Ligabefähigung

Ob ein Turnier die Voraussetzungen für den Status eines Ligaturniers erfüllt, wird zu Beginn des Turniers festgestellt. Ist dies nicht der Fall, zählt es nicht als Ligaturnier. Die Ligastatuten gelten für den gesamten Turnierablauf inklusive eventueller Finalspiele. Diese können von einem Ligaturnier nicht losgelöst werden.

Anmeldefrist für Ligaturniere

Ligaturniere müssen bis zum 15. April des laufenden Jahres in der Turnierverwaltung angemeldet werden.

Anmeldefristen für Mannschaften

Dem Turnierausrichter ist es freigestellt, angemessene Anmeldefristen für das jeweilige Turnier festzulegen.

Veranstaltungszeitraum

Ein Ligaturnier darf nur Samstag und Sonntag, sowie bei Hinzuziehung eines benachbarten bundesweiten Feiertags auch dreitägig, stattfinden.

Mindestteilnehmerzahl

Für ein Ligaturnier muss eine Mindestkapazität von 18 Mannschaften sichergestellt werden. Zehn Startplätze sind im Vorfeld für Ligamannschaften zu reservieren. Nicht genutzte Reservierungen verfallen vier Wochen vor dem Turnier. Für den Status eines Ligaturniers müssen mindestens 5 Ligamannschaften an dem Turnier teilnehmen.

Spielsystem

Auf einem Ligaturnier dürfen ausschließlich das "Jeder-gegen-jeden"-, das Schweizer- oder das Gruppen-System gespielt werden. Die Dauer eines Ligaspiels muss mindestens 2x80 Steine betragen.

Pflichten des Turnierausrichters

  • Auf Ligaturnieren sind keine Regelabweichungen erlaubt, die in das Spiel eingreifen.
  • Der Turnierausrichter muss für eine angemessene Möglichkeit zur Verpflegung sorgen.
  • Es muss sowohl vor, als auch während des Spielbetriebes ein Ansprechpartner verfügbar sein.
  • Es müssen für ein Ligaturnier eine angemessene Rasenfläche und angemessene Sanitäre Anlagen vorhanden sein.
  • Das aktuelle Deutsche Jugger Regelwerk und die Ligastatuten müssen in gedruckter Form auf dem Turnier einsehbar sein.
  • Der Turnierausrichter muss ein Unterkunftsangebot zur Verfügung stellen. Dies kann auch eine Liste von möglichen Adressen sein.
  • Die abschließende Rangliste muss innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Turniers in der Turnierverwaltung eingetragen worden sein. Es wird darüber hinaus darum gebeten, die Einzelergebnisse ebenfalls innerhalb dieser Frist angemessen zu veröffentlichen.
  • Der Turnierausrichter bekommt alle vollständigen Vor- und Nachnamen der Spieler des zu einem Turnier gemeldeten Spielerpools aus der Turnierverwaltung und muss diese mit den Namen der zu Turnierbeginn gemeldeten Ligamannschaften abgleichen.

Weiteres

Alkohol und leistungssteigernde sowie bewusstseinsverändernde Substanzen sind während des kompletten Spielbetriebs verboten, solange es sich nicht um ärztlich verschriebene Medikamente handelt. Der Spielbetrieb bezeichnet den Zeitraum von Eröffnung durch den Turnierausrichter bis nach dem letzten Spiel der eigenen Mannschaft des jeweiligen Tages. Die Ligaschale muss zum letzten Ligaturnier der Saison mitgebracht werden.

Ligawertung

Erster und letzter Platz auf einem Ligaturnier erhalten immer die gleiche Punktzahl: 10 Punkte für den ersten, 1 Punkt für den letzten Platz. Die Punkte der Platzierungen dazwischen werden linear verteilt. Berechnet werden die Punkte anhand der Anzahl der teilnehmenden Ligamannschaften. Für die Wertung werden Nichtligamannschaften aus der abschließenden Rangliste entfernt. Dadurch ergibt sich die folgende Formel mit 100 multipliziert:

[(Anzahl der Ligamannschaften - Platzierung) / (Anzahl der Ligamannschaften - 1) * (Maximalpunkte - 1)] + 1

Zusammensetzung

Das Liga Gremium besteht aus neun Städten und wird durch aktive Mannschaften für jeweils ein Jahr gewählt.

Wer darf sich um einen Platz im Liga Gremium bewerben

Eine Bewerbung muss mindestens eine der beiden folgenden Kriterien erfüllen. Es darf sich jede Stadt bewerben, die im letzten Jahr selber ein Turnier mit mindestens fünf teilnehmenden Mannschaften ausgerichtet hat. Des Weiteren darf sich jede Stadt bewerben, die mindestens eine Mannschaft besitzt, die im letzten Jahr drei oder mehr Turniere mit fünf oder mehr teilnehmenden Mannschaften besucht hat. Dabei darf es sich bei den drei Turnieren maximal um ein stadtinternes Turnier handeln und dieses darf nicht "geschlossen" sein.

In Städten mit zwei oder mehr eingetragenen Vereinen können sich anstelle der Stadt auch die Vereine an sich zur Wahl stellen. Die oben genannten Restriktionen gelten für jeden Verein einzeln. Würden mehr als 2 Vereine einer Stadt in das Liga Gremium gewählt werden, so erhalten nur die beiden Vereine mit den meisten Stimmen einen Platz im Liga Gremium. In diesem Fall rutschen Vertreter anderer Städte nach. Bei Stimmengleichheit kommt es zu Stichwahlen. Sollte die Stichwahl auch kein eindeutiges Ergebnis liefern, entscheidet das Los.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.01. und endet am 16.01. eines Jahres.

Wer darf das neue Liga Gremium wählen

Stimmberechtigt für die Liga Gremium Wahlen ist jede Mannschaft, die im letzten Jahr drei oder mehr Turniere mit fünf oder mehr teilnehmenden Mannschaften besucht hat. Jede stimmberechtigte Jugger Mannschaft hat bis zu drei Stimmen, die unterschiedlichen Bewerbern gegeben werden müssen. Die Wahl erfolgt geheim. Die Abstimmungsfrist beginnt am 17.01. und endet am 30.01. eines Jahres.

Auswertung der Liga Gremium Wahl

Die neun Städte mit den meisten Stimmen bei der Wahl werden in das Liga Gremium gewählt und entsenden jeweils zwei Städtevertreter. Bei einem Gleichstand der Stimmen findet eine Stichwahl statt. Sollte die Stichwahl auch kein eindeutiges Ergebnis liefern, entscheidet das Los. Städte, die im ersten Wahlgang 0 Stimmen erhalten haben, werden nicht in das Liga Gremium gewählt. Jede gewählte Stadt hat im Liga Gremium eine Stimme, alle Vertreter sind demnach gleichberechtigt. Es ist nicht möglich, ein Mandat niederzulegen.

Gewählter Liga Koordinator

Verwaltung von Fristen, Wahlen, Turnier- und Spieleranmeldungen. Der Liga Koordinator ist jedes Jahr auf der ersten Sitzung eines neugewählten Liga Gremiums zu entlasten und neu zu wählen.

Gewählter Liga Gremiumsprecher

Ansprechpartner, Öffentlichkeitsarbeit und Moderation zwischen den Sitzungen. Der Liga Gremiumsprecher ist jedes Jahr auf der ersten Sitzung eines neugewählten Liga Gremiums zu entlasten und neu zu wählen.

Gäste bei Liga Gremium Sitzungen

Gäste sind generell nicht auf Sitzungen vorgesehen. Das Liga Gremium behält es sich vor, Gäste mit Funktion auf die Sitzungen einzuladen.

Schiedsgericht

Um im Streitfall Diskussionspunkte auch nach einem Ligaturnier adäquat regeln zu können, werden Schiedsgerichte einberufen.

Zusammensetzung

Ein Schiedsgericht besteht immer aus 3 Mitgliedern des Liga Gremiums. Diese bilden eine Gruppe. Es werden Gruppen aus jeweils einem Vertreter jeder Stadt gebildet. Die Liste besteht demnach aus drei Gruppen.

Zuständigkeit

Eine Gruppe bearbeitet immer nur einen Fall. Der nächste Fall wird durch die nächste Gruppe gemäß Liste bearbeitet. Ist die Liste abgearbeitet, müssen neue Gruppen in neuer Zusammensetzung gebildet werden.

Anrufung

Erste Instanz ist immer der Turnierveranstalter. Wenn eine Entscheidung des Turnierveranstalters angezweifelt wird, kann die Schiedsgerichtbarkeit als zweite Instanz von einer zweifelnden Mannschaft angerufen werden. Die zweifelnde Mannschaft muss dabei nicht zwingend an dem Turnier teilgenommen haben.

Vorgehen

Alle drei Mitglieder müssen einstimmig Entscheidungen treffen. Sollte das Schiedsgericht nicht in absehbarer Zeit eine einstimmige Entscheidung fällen, so kann es sich selbstständig auflösen. Der entsprechende Fall wird dann an die nächste freie Gruppe in der Liste übertragen. Das Schiedsgericht ist zur Dokumentation seines Falles verpflichtet.

Sollte einer der Richter befangen sein, rutscht die gesamte Gruppe, welche den Fall bearbeiten sollte, einen Platz weiter nach unten. Ein Richter kann durch Selbstanzeige oder durch eine 2/3-Entscheidung des Schiedsgerichtes als Befangen gelten und damit für diesen Fall ausgeschlossen werden.

Fristen

Dauer der Saison

1. Mai - 31. Oktober

Ende der Ligaturnieranmeldung

15. April

Ende der Spielerpoolanmeldung

30. April

Bekanntgabe der Spielerpool Transferwoche

1. Mai

Bewerbungsphase für das Liga Gremium

01. Januar - 16. Januar

Wahl des Liga Gremiums

17. Januar - 30. Januar